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Geschichte der Feuerwehr Minfeld

(entnommen aus der Festschrift 1000 Jahre Minfeld)

Schon im Jahre 1826 beschloss der Gemeinderat von Minfeld, damals zum Königlich baierischen Rheinkreis gehörend, den Kauf einer Feuerwehrspritze. Die Kaufniederschrift über die Feuerwehrspritze gehört zu den interessantesten Funden, wird damit doch auch etwas Licht in die Geschichte der örtlichen Feuerwehr gebracht. Obwohl man bisher kein Gründungsdatum und auch sonst keine Hinweise über die Tätigkeit der Wehr in ihren Anfangsjahren finden konnte, macht die Kaufniederschrift aus dem Jahre 1826 doch deutlich, dass zu dieser Zeit bereits eine örtliche Feuerwehr bestanden haben muss. Am 15. November 1826 hat das Minfelder Bürgermeisteramt gemäß Ermächtigung des königlichen Landcommissariates vom 31. Oktober und des Gemeinderatsbeschlusses vom 5. November mit dem Mechaniker Gregor Neihser aus Billigheim über den Ankauf einer Feuerwehrspritze verhandelt. Diese wurde „gehörig in Germersheim … untersucht, probiert und für gut befunden“, so das man einen „Akkord“ (Kaufvertrag) mit dem Mechaniker abschließen konnte. Wie man damals freie Verträge aushandeln konnte, das ist gerade in unserer Zeit interessant zu lesen, da doch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches weitgehend geregelt ist, wie ein Kaufvertrag auszusehen hat.

Übersetzung der Kaufniederschrift vom 15.11.1826 Gemeinde Minfeld

Heute, den fünfzehnten November 1826, hat das unterzeichnete Bürgermeisteramt, gemäß Ermächtigung Königl. Landcommissariat vom 31. Oktober d. 1. und des Gemeinderaths-Beschlusses vom 5. November jüngst, mit dem Mechaniker Gregor Neihser von Billigheim über den Ankauf einer Feuerwehrspritze, welche gehörig in Germersheim laut anliegendem Experten-Protocoll untersucht, probiert und für gut befunden worden ist, einen Akkord (Übereinkunft d. ü.) abgeschlossen. Die Feuerwehrspritze, an welcher die vorgeschriebenen Verbesserungen durch den Lieferanten Neihser gemacht worden sind, und welche er um den äußerst billigen Preis von achthundert Gulden der Gemeinde überlassen will, übernimmt der Unterzeichnende für die Gemeinde; unter folgenden Bedingungen:

I. Hat der Mechaniker Neihser die gelieferte Feuerwehrspritze durch Sachverständige und auf seine Kosten untersuchen und die vorgeschriebenen bereits gefertigten Verbesserungen ausführen zu lassen.

II. Wird der Kaufpreis von achthundert Gulden in zwei gleichen Zahlungen versprochen: die erste ein Monat nach der Genehmigung, und die zweite sechs Monate hernach; jedesmal mit vierhundert Gulden.

III. Muß der Mechaniker für seine Arbeit fünf Jahre Garantie leisten, und wenn während dieser Zeit etwas an der Mechanik brechen sollte, daß er nicht solid gefertig hätte, so muß er solches ohne dafür eine Entschädigung verlangen zu können, wiederum herstellen.

IV. Hat der Lieferant Neisher die Kosten von Gegenwärtigem alleine zu tragen.

V. Wird die Genehmigung höherer Behöre ausdrücklich vorbehalten.

Nachdem vorstehende Bedingungen dem Mechaniker vorgelesen und erklärt worden sind, hat er in dem Entschluß, sich durch billige Preise und gute solide Arbeit zu empfehlen, erklärt, der Gemeinde die Feuerwehrspritze um die obige Summe und unter den vorgeschriebenen Bedingungen zu überlassen und hat zur Bekräftigung auch unterschrieben.

Unterschrieben: Georg Neisher

Geschrieben zu Minfeld den eingangs genannten Tag, Monat und Jahr

Becker Schoenlaub

Einnehmer Bürgermeister

Gelesen und genehmigt: Speyer, den 25. November 1826

Königlich Bayerische Regierung der Rheinprovinz

Kammer des Innern

Das Bürgermeisteramt

Schoenlaub

Kopie der Original Urkunde:

Original-Urkunde der Feuerwehr Minfeld

Bild der Wehr von 1982:

Bild der Wehr von 1982

Unser Gerätehaus heute:

Gerätehaus der Feuerwehr Minfeld 2010

Das Feuerwehrhaus bei Nacht:

Das Feuerwehrhaus bei Nacht 2011

Drei Generationen Wehrführer:

Drei Generationen Wehrführer